Chance auf Widerruf bei Immobilienkrediten? – Die Anwaltskanzlei Probstmeier und Schmidt aus Berlin berät Sie

Schätzungen belegen, dass neun von zehn Immobilienkreditverträgen fehlerhafte Widerrufsbelehrungen beinhalten. Damit steht dem Verbraucher die Möglichkeit offen, noch viele Jahre nach Vertragsabschluss seinen Kredit vorzeitig zu beenden. Denn: ist die Widerrufsbelehrung fehlerhaft, greift die Widerrufsfrist nicht.

Unsere Kanzlei prüft Ihren Immobilienkreditvertrag und gibt eine Einschätzung darüber, ob und wie Sie sich von Ihrem bisherigen Vertrag lösen können. Jahrelange Erfahrung und eine Vielzahl von Präzedenzfällen garantieren Ihnen eine kompetente und fachlich einwandfreie Beratung. Wir stehen für Ihr Recht ein!

Rufen Sie uns an, wir kümmern uns um Ihren Fall:
Tel.: +493054808777

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