Rechtsanwalt Wolfgang Probstmeier – Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Nach dem Studium der Rechts- und Politikwissenschaften an der Universität Regensburg und an der Freien Universität Berlin, war Rechtsanwalt Wolfgang Probstmeier während seines juristischen Vorbereitungsdienstes am Kammergericht Berlin und in einer Kanzlei in Los Angeles (USA) tätig. 1993 erlangte er das zweite Staatsexamen und die Zulassung zur Anwaltschaft. Bereits zur Zeit seiner Tätigkeit in einer überörtlichen Sozietät in Düsseldorf, legte er den Schwerpunkt auf das Bau- und Wirtschaftsrecht. Eine Vielzahl an überdurchschnittlichen theoretischen Kenntnissen und praktischen Erfahrungen berechtigen ihn dazu, den Fachanwaltstitel für das Bau- und Architektenrecht zu tragen.

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