Title: Widerruf bei Immobilienkrediten
Published: 1. April 2021
Last modified: 7. Februar 2024

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# Chance auf Widerruf bei Immobilienkrediten? – Die Anwaltskanzlei Probstmeier und Schmidt aus Berlin berät Sie

Schätzungen belegen, dass neun von zehn Immobilienkreditverträgen fehlerhafte Widerrufsbelehrungen
beinhalten. Damit steht dem Verbraucher die Möglichkeit offen, noch viele Jahre 
nach Vertragsabschluss seinen Kredit vorzeitig zu beenden. Denn: ist die Widerrufsbelehrung
fehlerhaft, greift die Widerrufsfrist nicht.

Unsere Kanzlei prüft Ihren Immobilienkreditvertrag und gibt eine Einschätzung darüber,
ob und wie Sie sich von Ihrem bisherigen Vertrag lösen können. Jahrelange Erfahrung
und eine Vielzahl von Präzedenzfällen garantieren Ihnen eine kompetente und fachlich
einwandfreie Beratung. Wir stehen für Ihr Recht ein!

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